Eintragung ins Handelsregister
Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister
Der Geschäftsführer der UG muss beim zuständigen Amtsgericht die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister anmelden. Die Anmeldung sowie Namensunterschriften werden nach notarieller Beglaubigung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht. Dies erfolgt in der Regel in elektronischer Form durch den Notar, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat (siehe Punkt 2).
Antrag auf Eintragung ins Handelsregister
Der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister muss zumindest folgende Punkte enthalten:
- Name der Firma
- Rechtsform
- Sitz (politische Gemeinde)
- Geschäftszweig
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum der Gesellschafter und die Höhe der von ihnen übernommenen und geleisteten Einlagen
- Höhe des Stammkapitals
- Tag der Gründung
Einzureichende Unterlagen:
- notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag inkl. Vertretungsvollmachten
- Liste der Gesellschafter (mit Vor- und Nachnamen, Wohnort, Geburtsdatum und den jeweiligen Nennbeträgen und laufenden Nummern der Geschäftsanteile)
- Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlagen (Bankbestätigung sowie Bestätigung des Geschäftsführers, dass sich die Mindeststammeinlage in freier Verfügung befinden)
- Nennung des Geschäftsführers inkl. Nachweis über seine Legitimation (Gesellschafterbeschluss oder Gründungsurkunde)
- *ggf. Genehmigungsurkunde (soweit eine solche für den Unternehmensgegenstand gesetzlich vorgesehen ist)
- *ggf. Liste der Aufsichtsratsmitglieder
- *bei Sachgründung: Sachgründungsbericht und entsprechende Verträge
- *bei Sacheinlagen: Nachweis, dass der Wert der Sacheinlagen mit dem Nennbetrag der Geschäftsanteile übereinstimmt
Eintragung ins Handelsregister:
- Nach Prüfung der Unterlagen durch das Amtsgericht wird die GmbH ins Handelsregister eingetragen. Die GmbH entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister.